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Wer erhält in Augsburg einen kostenlosen PCR- bzw. Antigen Test?

Stand: 28.11.2022, 0.00 Uhr - Stadt Augsburg - www.augsburg.de/testen

       

   

Bitte beachten Sie, dass die berechtigten Personengruppen regelmäßig angepasst werden! Änderungen können auch bereits gebuchte Termine betreffen. Wir versuchen die Aktualisierungen schnellstmöglich bekannt zu geben. Informieren Sie sich gegebenenfalls auch auf der Website der Stadt Augsburg.

Stadt Augsburg

Es können sich nur noch bestimmte Personengruppen in den städtischen Teststationen testen lassen:

Kostenlose Bürgertestung mittels Antigen-Schnelltests:

Folgende Personen können sich mit entsprechendem Nachweis kostenlos testen lassen:

  • Besuchende, Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen
    Nachweis: Bestätigung des Krankenhauses/der Einrichtung
      • Krankenhäuser
      • Rehabilitationseinrichtungen
      • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
      • voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
      • Einrichtungen für ambulante Operationen
      • Dialysezentren
      • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
      • Tageskliniken
      • Entbindungseinrichtungen
      • Obdachlosenunterkünfte
      • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind 
    Nachweis: entsprechender Bescheid
  • Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI
    Nachweis: formloses Schriftstück des pflegebedürftigen Angehörigen (Name, Geburtsdatum, Adresse und Unterschrift) sowie möglichst Nachweis über Pflegebedürftigkeit der Person
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)
    Nachweis: PCR-Ergebnis

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den Einrichtungen.

Ansprüche auf Testung bestehen für Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen bis einschließlich 28. Februar 2023.

Kostenpflichtige Antigen-Schnelltests:

Folgende Personen können sich mit entsprechendem Nachweis kostenpflichtig für 3 Euro testen lassen:

  1. Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen
    Nachweis: z.B. Eintrittskarte  
  2. Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen)
    Nachweis: Selbstauskunft
  3. Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko er-halten haben („rote Kachel“).
    Nachweis: Corona-Warn-App

Hinweis: An unseren Teststationen am Impfzentrum und in der Maxstraße werden weiterhin nur kostenlose Antigen-Schnelltests angeboten. Benötigen Sie einen Test aus einem der drei genannten Gründe, übernimmt die Bäuerle Ambulanz die entstehenden Kosten. Eine Testung aus einem anderen Grund ist bei uns nicht mehr möglich. 

 

Kostenlose PCR-Tests:

Nach wie vor erhalten unter anderem folgende Personen kostenlos einen PCR-Test:

PCR-Tests sind grundsätzlich nur noch für folgende Personengruppen kostenfrei: 

  • Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen
    • Nachweis: digitale Einreiseanmeldung
  • Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag
    • Nachweis: Beschäftigtennachweis – Schreiben Arbeitgeber
  • Beschäftigte von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
    • Nachweis: Beschäftigtennachweis – Schreiben Arbeitgeber
  • Personen mit positivem Antigen-Schnelltest-, Selbsttest oder PCR-Pool-Test-Ergebnis 
    • Nachweis: Testergebnis, bei Selbsttest positiver Teststreifen verpackt in Plastiktüte, App-Warnung oder Mitteilung Gesundheitsamt
  • Kontaktpersonen
    • Beachten Sie aber zunächst die Informationen und Formulare der Stadt Augsburg hier.
    • Nachweis: Nur Mitteilung Gesundheitsamt bzw. Quarantäne-Anordnung
  • Personen bei Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen* (siehe Aufzählung unten)
  • Patienten, Bewohnende, Betreute in Einrichtungen* nach bei Aufnahme bzw. Wiederaufnahme
    • Nachweis: Schreiben Einrichtung

Details finden Sie auch in der Auflistung des Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.


* Als Einrichtungen sind gemeint:

  • Krankenhäuser,
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
  • Dialyseeinrichtungen,
  • Tageskliniken,
  • Entbindungseinrichtungen,
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
  • Arztpraxen,
  • Zahnarztpraxen,
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
  • ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen, und
  • Rettungsdienste
  • Kindertageseinrichtungen
  • Schulen (gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, da diese im Rahmen des Schulbetriebs getestet werden)
  • Horte
  • Heime
  • Unterkünfte für Asyl- und Wohnungssuchende

Hinweis zur Dauer der PCR-Test-Auswertung

Bitte beachten: Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass keine rechtliche Haftung dafür übernommen wird, dass die Ergebnisse der kostenfreien PCR-Tests binnen 24 Stunden bei der getesteten Person eingehen. Wenn Personen für ihre Flugreise verbindlich ein Testergebnis binnen 24 Stunden benötigen, sollten sich diese an gewerbliche Anbieter (bspw. an Flughäfen) wenden. Diese Testungen sind zwar nicht kostenfrei, die Anbieter sollten aber für die rechtszeitige Ergebnisübermittlung haften.